Ihr Preisvorteil

Sowohl für private Kund:innen als auch für Kommunalbetriebe stellt unser Mehrwertsteuersatz von 10% einen weiteren finanziellen Vorteil dar. 

Gemäß §23 (1) Bundesvergabegesetz 2018, kann bei Verfahren zur Vergabe von Aufträgen vorgesehen werden, dass die Erbringung ausschließlich Integrativen Betrieben vorbehalten ist (Auszug aus dem Gesetzesblatt).  

Laut § 2 der Gewerbeordnung sind Geschützte Werkstätten von der Gewerbeordnung ausgenommen und unterliegen somit einem Steuersatz von 10%.

Laut § 10 Absatz 2 Ziffer 7 des Umsatzsteuergesetzes unterliegen „gemeinnützige“ Gesellschaften einem 10%-igem Mehrwertsteuersatz.

Dadurch sind unsere Leistungen besonders preisgünstig!

Öffnungs- und Anlieferungszeiten

Montag - Donnerstag: 07:30 Uhr - 15:30 Uhr

 

Betriebsfreie Tage

19. Dezember 2025 - 11.Jänner 2026 | Weihnachtsurlaub
6. April 2026 | Ostermontag
1. Mai 2026 | Staatsfeiertag
14. Mai 2026 | Christi Himmelfahrt